Bitte auf offenes Feuer verzichten
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen erhöhten Waldbrandgefahr gilt ab 30. Juli 2026 eine Waldbrandverordnung für ganz Vorarlberg. Die Verordnung wurde von den Bezirkshauptmannschaften erlassen und umfasst sämtliche Waldgebiete sowie deren Gefährdungsbereiche.
Dies bedeutet, dass das Entzünden von Feuer sowie das Rauchen in Wäldern und in waldnahen Bereichen bis auf Weiteres verboten ist. Ziel der Maßnahme ist es, Waldbrände zu verhindern und die Sicherheit von Bevölkerung, Einsatzkräften und Natur zu gewährleisten.
Bereits ein kleiner Funke kann ausreichen
Die derzeitige Trockenheit erhöht das Risiko von Bränden erheblich. Bereits ein kleiner Funke, eine weggeworfene Zigarette oder ein unbeaufsichtigtes Feuer können ausreichen, um einen Wald- oder Flächenbrand auszulösen.
Es werden daher alle Bürgerinnen und Bürger um besondere Vorsicht und einen verantwortungsvollen Umgang mit offenem Feuer ersucht.
Was ist verboten?
Die Verordnung untersagt insbesondere:
- das Entzünden von Feuer in Waldgebieten und deren Gefährdungsbereichen
- das Rauchen in diesen Bereichen
- das Verbrennen von Astmaterial oder sonstigen Pflanzenresten in Waldnähe
- sämtliche sonstigen offenen Feuer, von denen eine Gefährdung ausgehen könnte
Appell der Gemeinde Vandans
Die Gemeinde bittet die Bevölkerung eindringlich, derzeit auf Feuer im Freien möglichst vollständig zu verzichten, auch außerhalb jener Bereiche, die unmittelbar von der Verordnung erfasst sind. Lagerfeuer, Grillfeuer oder das Verbrennen von Gartenabfällen können bei den aktuellen Bedingungen ein erhebliches Risiko darstellen.
Gemeinsam können wir dazu beitragen, unsere Wälder, Erholungsräume und die Menschen, die im Ernstfall im Einsatz stehen, zu schützen.
Im Ernstfall sofort handeln
Sollten Rauchentwicklung oder ein Brand bemerkt werden, ist unverzüglich die Feuerwehr über den Notruf 122 zu verständigen.
Die Waldbrandverordnung gilt bis auf Weiteres. Die zuständigen Behörden beobachten die Entwicklung der Wetterlage laufend und werden die Maßnahmen aufheben, sobald die Waldbrandgefahr ausreichend zurückgegangen ist.