Heizkostenzuschuss Winter 2026/27

Geldscheine, die aus einem Heizkörper ragen

Wie in den vergangenen Heizperioden wird auch für die kommende Heizperiode 2026/27 ein Heizkostenzuschuss für Personen bzw. Haushalte mit geringem Einkommen gewährt.

Der Heizkostenzuschuss kann vom 19.10.2026 bis 12.02.2027 beim Wohnsitzgemeindeamt persönlich oder online beantragt werden. Der Zuschuss beträgt einmalig 250 Euro. Zum Nachweis der Anspruchsberechtigung ist das aktuelle monatliche Haushaltseinkommen vorzulegen.

Die Einkommensgrenzen sind zum Beispiel bei

1 Personen-Haushalten € 1.480/€ 1.680

2 Personen-Haushalten € 2.020/€ 2.220

3 Personen-Haushalten € 2.480/€ 2.680

4 Personen-Haushalten € 2.875/€ 3.075

Nähere Informationen erhalten Sie aus den angehängten Richtlinien. 

Den Link für die Online-Beantragung finden Sie während dem Beantragungszeitraum auf der Homepage der Gemeinde unter Bürgerservice - Formulare.