Hundehaltung

Sachkundenachweis ab 1. Juli 2026

Der verpflichtende Sachkundenachweis  betrifft ausschließlich Personen, die ab dem 1. Juli 2026 erstmals einen Hund, bestimmte Papageienvögel, Reptilien oder Amphibien halten möchten. Wer ein entsprechendes Tier bereits vor diesem Zeitpunkt gehalten hat, muss den Sachkundenachweis nicht nachholen. Ebenso bestehen Ausnahmen für Personen, die bereits ausreichende Erfahrung in der Haltung nachweisen können oder über bestimmte fachliche Ausbildungen verfügen.

Der Sachkundenachweis vermittelt Grundlagen zur artgerechten Haltung, Pflege, Gesundheit und zum verantwortungsvollen Umgang mit den jeweiligen Tieren. Für Hunde ist vor der Anschaffung ein vierstündiger Theoriekurs zu absolvieren. Zusätzlich ist innerhalb eines Jahres nach Aufnahme der Hundehaltung eine zweistündige Praxiseinheit mit dem eigenen Hund nachzuweisen. Bei Hunden muss den Sachkundenachweis nur jene Person absolvieren, die als Halterin oder Halter in der Heimtierdatenbank eingetragen ist.

Übersicht über die Kursangebote sowie alle Informationen zum Sachkundenachweis finden Interessierte künftig unter https://vorarlberg.at/inneres-sicherheit

Ergänzende Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen stehen außerdem auf der Kommunikationsplattform Verbrauchergesundheit des Bundes (www.verbrauchergesundheit.gv.at) sowie auf der Informationsplattform Tierwissen (www.tierwissen.at) zur Verfügung. 

 

Meldepflicht

Jeder Hundehalter, der in Vandans einen Hund hält oder für länger als einen Monat in Pflege nimmt, hat dies spätestens innerhalb eines Monats beim Gemeindeamt Vandans (Gemeindekassa) zu melden. Diese Meldepflicht gilt auch für neugeborene Hunde. Ebenso ist jede Abgabe von Hunden unverzüglich zu melden. Bei der Anmeldung bekommt jeder Hund eine Hundemarke, die er sichtbar am Halsband zu tragen hat.


Hundesteuer

Die Höhe der Hundesteuer finden Sie unter der aktuellen Abgabe der Gebührenverordnung.
 Befreit von der Hundesteuer sind Wachhunde, Blindenführerhunde, Hunde die in Ausübung eines Berufes oder Erwerbes gehalten werden, Assistenzhunde von Menschen mit Behinderung, Jagdhunde von hauptberuflichen Jagdschutzorganen, Lawinenhunde sowie Diensthunde der Polizei, sofern hierfür eine Bestätigung der zuständigen Dienstbehörde vorgelegt werden kann.

 

Hundeverbot

Auf jeglichen Kinderspielplätzen, Kinderbetreuungseinrichtungen und auf dem Friedhof in Vandans dürfen sich keine Hunde aufhalten.

 

Leinenpflicht

Im geschlossenen Siedlungsgebiet müssen Hunde an der kurzen Leine (max. 1,5 m) geführt werden. Dies gilt auch auf der ausgewiesenen Hauptradroute entlang der Ill, mit Ausnahme der Monate Dezember, Jänner und Februar.

 

Listenhunde / Kampfhunde

Bestimmte Hunderassen gelten als sogenannte Kampfhunde. Die Haltung eines solchen Hundes ist bewilligungspflichtig. Bitte erkundigen Sie sich vor Anschaffung des Tieres im Gemeindeamt zu den Voraussetzungen.

 

Sorgfaltspflicht

Im übrigen Gemeindegebiet von Vandans müssen Hunde so geführt werden, dass die Hunde immer unter Kontrolle und im Einwirkungsbereich der*s Halter*in sind.

 

Verunreinigungen

Hundekot muss im gesamten Gemeindegebiet ordnungsgemäß beseitigt werden. Benutzte Hundekotbeutel müssen ordnungsgemäß entsorgt werden. Kostenlose Hundekotbeutel erhalten Sie in unserer Gemeinde im Bürgerservice.

 

Vielen Dank für Ihr Mitwirken daran, dass Vandans eine hundefreundliche und saubere Gemeinde bleibt!

Verordnungen



Formulare