Verordnung über die Reinhaltung öffentlicher Straßen und öffentlich zugänglicher Freiräume

Tue. 31.07.2018

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 26. Juli 2018 wurde unter anderem eine Verordnung über die Reinhaltung öffentlicher Straßen und öffentlich zugänglicher Freiräume beschlossen. Diese Verordnung findet zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes Anwendung.

Das achtlose Wegwerfen und das Herumliegen von Müll auf Straßen, auf Plätzen, auf Wiesen und in Wälder nimmt leider stetig zu. Das Entsorgen dieser Abfälle kostet den Gemeinden eine Menge Geld. Diese Investitionen könnten gespart werden und für andere Zwecke verwendet werden. 

Öffentliche Straßen und Freiräume sind so zu benützen, dass sie nicht verschmutzt werden. Die Details dieser Verordnung finden Sie auf unserer Digitalen Amtstafel.

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