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Abfallsammelstelle Gafadura:


Abfallsammelstelle Gafadura:

Mitarbeiter der Abfallsammelstelle:



Heike Burger Heike Burger
Anton-Fleisch-Weg 2
6773 Vandans
Herbert Schuchter Herbert Schuchter
Almustrikstraße 13
6773 Vandans


Judith Wurzel Judith Wurzel
Glusavinastraße 18
6773 Vandans


Öffnungszeiten der Deponie:

Sommer:

Mittwoch
15.00 Uhr bis 19.00 Uhr


Samstag
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
13.00 Uhr bis 16.00 Uhr


Winter: gültig vom 1. Oktober bis 31. März


Mittwoch 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr


Samstag
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
13.00 Uhr bis 16.00 Uhr


Die Mitarbeiter der Abfallsammelstelle Gafadura geben Ihnen während der o.a. Öffnungszeiten auch gerne unter der Te. 0664 810 63 38 Auskunft zu diversen Fragen der Müllabgabe/-Trennung.

Abgegeben werden können:

Altpapier, Altglas, Metallverpackungen, Altkleider, Alteisen, Elektronikschrott, Grünabfälle, Erdaushub und Bauschutt

Problemstoffe:

(z.B.) Mineralöle, pflanzliche und tierische Fette), Farben, Lacke, Batterien, Leuchtstoffröhren, Chemikalien udg.) können 2 x jährlich (die Termine werden frühzeitig der Bevölkerung mitgeteilt) im Bauhof der Gemeinde abgegeben werden.

Restmüll:

wird in den Dafür vorgesehenen Müllsäcke von der Firma Branner jeden Donnerstag ab 07.00 Uhr an den Gemeindestraßen abgeholt. Die erforderlichen Müllsäcke erhalten Sie im Gemeindeamt Vandans - Bürgerservicestelle zum Preis von:

1 Rolle 40 l-Säcke (=10Stk.) Euro 40,00
1 Rolle 60 l-Säcke (=10Stk.) Euro 60,00

Kunstoff:

wird in den dafür vorgesehenen "Gelben Säcken" (kostenlos im Gemeindeamt Vandans - Bürgerservicestelle erhältlich) jeden letzten Dienstag von der Firma Branner an den Gemeindestraßen abgeholt.

Bioabfall:

wird in den dafür vorgesehenen "Bioabfallsäcken" jeden Donnerstag ab 07.00 Uhr von der Firma Branner an den Gemeindestraßen abgeholt. Die erforderlichen Bioabfallsäcke erhalten Sie im Gemeindeamt Vandans - Bürgerservicestelle zum Preis von:

1 Stk. 8-Liter-Sack = Euro 1,00 pro Sack
1 Stk. 15-Liter-Sack = Euro 1,50 pro Sack


Abgaben- und Gebührenverordnung für das Jahr 2012

Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung Vandans vom 15. Dezember 2011 werden die in den jeweils geltenden Verordnungen über Steuern, Abgaben und Gebühren festgelegten Prozentsätze bzw. Beträge gemäß § 15Abs 1 und Abs 3 Z 1, 2 und 4 des Finanzausgleichsgesetzes 2008, BGBl I Nr. 103/2007 idgF, in Verbindung mit § 11 Abs 1 und § 13 Abs 2 des Tourismusgesetzes, LGBl Nr. 86/1997 idgF, § 17 des Vorarlberger Abfallwirtschaftsgesetzes, LGBl Nr. 1/2006 idgF, § 28a des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002, BGBl I Nr. 102/2002 idgF, § 12 Abs 1 des Kanalisationsgesetzes, LGBl Nr. 5/1989 idgF und § 42 Abs 1 des Bestattungsgesetzes, LGBl Nr. 58/1969 idgF, für das Kalenderjahr 2012 wie folgt geändert und festgesetzt:

hier finden Sie weitere Details zu den Deponiegebühren


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